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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 475/10

Datum:
04.08.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 475/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0804.19L475.10.00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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