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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 121/10

Datum:
29.06.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 121/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0629.19L121.10.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung untersagt, die dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde zum Monat Februar 2010 zugewiesene Beförderungsplanstelle der Besoldungsgruppe A 12 BBesO mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor nicht insoweit eine erneute Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts getroffen worden ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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