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Verwaltungsgericht Köln, 18 L 589/10

Datum:
04.05.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 589/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0504.18L589.10.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers 18 K 2640/10 gegen Ziffer 1 der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 29.4.2010 wird wieder hergestellt. Der Antragsgegner wird verpflichtet, die Wahlplakate des Antragstellers an der Stelle wieder anzubringen, an der sie vom Bauhof des Antragsgegners am 3.5.2010 abgenommen worden sind.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500.- Euro festgesetzt.

 
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