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Verwaltungsgericht Köln, 14 L 1331/10.A

Datum:
19.10.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 L 1331/10.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:1019.14L1331.10A.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO vorläufig für die Dauer von weiteren sechs Monaten ab dem 24. Oktober 2010 aufgegeben, Maßnahmen zum Vollzug der Verbringung des Antragstellers nach Griechenland auszusetzen. Ihr wird weiter aufgegeben der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung des Antragstellers nach Griechenland vorläufig für die Dauer von sechs Monaten ab dem 24. Oktober 2010 nicht durchgeführt werden darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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