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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 1505/09

Datum:
19.10.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 1505/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:1019.14K1505.09.00
 
Tenor:

Der Grundbesitzabgabenbescheid des Beklagten vom 02.02.2009 wird insoweit aufgehoben, als damit Niederschlagswassergebühren für mehr als 3 m2 befestigter Fläche erhoben worden sind. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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