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Verwaltungsgericht Köln, 13 L 1064/10

Datum:
28.07.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 1064/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0728.13L1064.10.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der noch zu erhebenden Anfechtungsklage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 20. Juli 2010 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

3. Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.

 
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