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Verwaltungsgericht Köln, 13 K 676/09

Datum:
30.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 676/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0930.13K676.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundeministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 24. September 2008 in der Gestalt seines Widerspruchsbescheides vom 6. Januar 2009 verpflichtet, dem Kläger Kopien der Prüfberichte und Prüfungsvermerke einschließlich etwaiger Beanstandungen von der jeweils letzten Prüfung folgender Organisationen Friedrich-Ebert-Stiftung Konrad-Adenauer-Stiftung Hans-Seidel-Stiftung Heinrich-Böll-Stiftung Katholische Zentralstelle für Entwicklung Evangelische Zentralstelle für Entwicklung Deutsche Welthungerhilfe e.V. zu übersenden, soweit nicht im Einzelfall Ausschlussgründe nach § 3 Nr. 1 Buchstabe a, § 5 oder § 6 IFG entgegenstehen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Berufung wird zugelassen.

 
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