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Verwaltungsgericht Köln, 13 K 4230/07

Datum:
14.12.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 K 4230/07
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:1214.13K4230.07.00
 
Tenor:

1.Das in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärte Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden, tragen der Kläger, die Beklagte und die Beigeladene zu jeweils einem Drittel.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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