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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 7901/09

Datum:
24.11.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 7901/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:1124.10K7901.09.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 5 C 5/13
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Bescheide des Bundesverwaltungsamts vom 25.08.2009, 15.12.2008 und 10.09.2009 und sein Widerspruchsbescheid vom 28.10.2009 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, festzustellen, dass die Kläger deutsche Staatsangehörige sind.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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