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Verwaltungsgericht Köln, 2 L 1747/09

Datum:
27.11.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1747/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:1127.2L1747.09.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 7611/09 der Antragstellerin gegen Ziffer 3. der der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung vom 04.05.2009 für die "Neuerrichtung von Altanen/Hinterhaus" des Gebäudes Q.-------straße 00 in L. wird angeordnet. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, durch sofort vollziehbare mit einer Zwangsgeldandrohung nicht unter 500 Euro versehene Ordnungsverfügung die Baustelle der Beigeladenen insoweit stillzulegen, als diese an der rückwärtigen Gebäudeseite eine Altananlage errichten will.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und die Beigeladenen je zur Hälfte, mit der Maßgabe, dass zwischen ihnen ein Kostenausgleich nicht stattfindet.

2. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt.

 
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