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Verwaltungsgericht Köln, 26 K 5528/08

Datum:
07.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 5528/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:0407.26K5528.08.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 05.02.2008 sowie dessen Widerspruchsbescheide vom 21.07.2008 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahren, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.

 
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