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Verwaltungsgericht Köln, 26 K 3768/08

Datum:
25.11.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 3768/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:1125.26K3768.08.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 26.05.2008 verpflichtet, der Klägerin Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII zur Erlangung einer angemessenen Schulbildung durch Übernahme der Kosten der Beschulung der Klägerin durch die HEBO-Privatschule in Bonn für die Zeit vom 02.03.2008 bis zum Ende des Schuljahres 2009/2010 zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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