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Verwaltungsgericht Köln, 26 K 179/09

Datum:
27.08.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 179/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:0827.26K179.09.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10. Dezember 2008 verpflichtet, der Klägerin Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten einer ambulanten Dyskalkulietherapie zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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