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Verwaltungsgericht Köln, 26 K 1444/07

Datum:
05.02.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 1444/07
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:0205.26K1444.07.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 21.11.2006 sowie des Widerspruchsbescheides vom 20.03.2007 verpflichtet, dem Kläger für die Zeit von November 2006 bis Februar 2009 Hilfe für hochgradig Sehbehinderte nach § 4 GHBG NRW zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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