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Verwaltungsgericht Köln, 23 L 667/09

Datum:
13.05.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 L 667/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:0513.23L667.09.00
 
Tenor:

1. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 2. Die aufschiebende Wirkung der Klage 23 K 2846/09 gegen die Ladungsverfügung der Antragsgegnerin vom 9. April 2009 wird angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

3. Der Streitwert wird auf 716,59 Euro festgesetzt.

 
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