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Verwaltungsgericht Köln, 23 L 1660/09

Datum:
05.11.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 L 1660/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:1105.23L1660.09.00
 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf bis zu 300,00 Euro festgesetzt.

Der Beschlusstenor soll den Beteiligten wegen der Eilbedürftigkeit des Verfahrens vorab bekannt gegeben werden.

 
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