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Verwaltungsgericht Köln, 23 K 3594/08

Datum:
12.10.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 3594/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:1012.23K3594.08.00
 
Tenor:

Der Haftungsbescheid des Beklagten vom 08. Oktober 2007 und dessen Widerspruchsbescheid vom 25. April 2008 werden aufgehoben, soweit der Kläger darin wegen Nebenforderungen und Säumniszuschlägen in Höhe von 2.705,50 EUR als Haftungsschuldner in Anspruch genommen und zur Zahlung dieses Geldbetrages aufgefordert wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 85 % und der Beklagte zu 15 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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