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Verwaltungsgericht Köln, 21 K 3967/07

Datum:
21.01.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 K 3967/07
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:0121.21K3967.07.00
 
Tenor:

Der Beschluss der Beklagten vom 18. September 2007 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Revision wird zugelassen.

 
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