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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 6466/08

Datum:
29.10.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 6466/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:1029.20K6466.08.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das vom Beklagten am 20.09.2008 verfügte Verbot der Versammlung "Wahlkampferöffnung zum Kommunalwahlkampf 2009: Nein zur Islamisierung Europas - Nein zur Kölner Groß-Moschee" auf dem Heumarkt in Köln rechtswidrig war.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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