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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 5429/07

Datum:
23.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 5429/07
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:0423.20K5429.07.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Erhebung personenbezogener Informationen über den Kläger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Personenakte rechtswidrig war, soweit es sich um Informationen handelt, die bis zur Aufnahme des Landtagsmandates des Klägers im Thüringer Landtag im Oktober 1999 erhoben worden sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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