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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 3250/08

Datum:
29.10.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 3250/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:1029.20K3250.08.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die von dem Beklagten am 09.05.2008 ausgesprochene Ausschließung des Klägers vom Zutritt zu einer Diskussionsveranstaltung in der Aula der Käthe-Kollwitz-Schule in Leverkusen-Rheindorf rechtswidrig war.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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