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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 2662/08

Datum:
26.03.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 2662/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:0326.20K2662.08.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Fortdauer der Ingewahrsamnahme der Klägerin am 17.01.2008 ab dem Zeitpunkt der Ankunft des Transportzuges in Münster-Zentrum-Nord (3.00 h) rechtswidrig war.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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