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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 1673/07

Datum:
15.01.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 1673/07
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:0115.20K1673.07.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Übermittlung eines negativen Votums seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz an das Bundeskriminalamt im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens für die FIFA-Fußballweltmeisterschaft in Deutschland 2006 rechtswidrig war.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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