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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 1505/08

Datum:
15.01.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 1505/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:0115.20K1505.08.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Abgabe eines negativen Votums durch die Beklagte gegenüber dem Bundeskriminalamt zur Frage der Akkreditierung des Klägers als Journalist für den G-8-Gipfel 2007 in Heiligendamm rechtswidrig war.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt jede Partei zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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