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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 931/09

Datum:
19.08.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 931/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:0819.19L931.09.00
 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Etwaige außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 3. Der Tenor soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.

 
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