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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 334/09

Datum:
13.07.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 334/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:0713.19L334.09.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung untersagt, eine der dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein - Westfalen zum Monat März 2009 zugewiesenen Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 11 BBesO mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor nicht insoweit eine erneute Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts getroffen worden ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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