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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 300/09

Datum:
28.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. K
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 300/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:0428.19L300.09.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zum Monat März 2009 zugewiesenen Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 14 BBesO mit den Beigeladenen zu 1) bis 3) zu besetzen, bevor nicht insoweit eine erneute Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts getroffen worden ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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