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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 778/07

Datum:
19.06.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 778/07
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:0619.19K778.07.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 05. Juni 2007 verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Polizeipräsidiums C. vom 16. März 2006 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts für den Zeitraum vom 01. August 2003 bis 30. September 2005 erneut dienstlich zu beurteilen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet.

 
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