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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 5364/08

Datum:
05.10.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 5364/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:1005.19K5364.08.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Polizeipräsidiums Köln vom 03.07.2008 verpflichtet, den Kläger zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Ruhestand zu versetzen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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