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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 2457/08

Datum:
27.11.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 2457/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:1127.19K2457.08.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage vor Eintritt in die mündliche Verhandlung am 27. November 2007 zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die beklagte Stadt vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet.

 
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