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Verwaltungsgericht Köln, 14 L 1446/09

Datum:
01.10.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 L 1446/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:1001.14L1446.09.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO vorläufig aufgegeben, der Beigeladenen zu untersagen, von der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung vom 15.07.2009 Gebrauch zu machen, bis er - der Antragsgegner -Befreiungen von den Verboten der Landschaftpläne 6 und 7 des Rhein-Sieg-Kreises und der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Naturschutzgebiet „Siegaue" jeweils unter ordnungsgemäßer Beteiligung des Antragstellers gem. § 12 a LG NRW erteilt hat. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers tragen die Beteiligten zu jeweils einem Drittel. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen der Antragsteller zu einem Drittel und die Beigeladene zu zwei Dritteln. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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