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Verwaltungsgericht Köln, 14 L 118/09

Datum:
03.07.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 L 118/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:0703.14L118.09.00
 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens - mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt - tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

 
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