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Verwaltungsgericht Köln, 13 K 156/08

Datum:
30.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 156/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:0430.13K156.08.00
 
Tenor:

Das wiederaufgenommene Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin auf einen Betrag von 63.700,00 Euro Prozesszinsen in Höhe von einhalb Prozent pro vollem Monat seit dem 9. Januar 2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt - für den übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärten Teil entsprechend ihrer Übernahmeerklärung - die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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