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Verwaltungsgericht Köln, 10 L 142/09

Datum:
26.02.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 142/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:0226.10L142.09.00
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass die Klage - 10 K 619/09 - der Antragstellerin gegen die im Bescheid der Antragsgegnerin vom 13.01.2009 in der Fassung des Bescheids vom 14.01.2009 enthaltene Bedingung, dass im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2009/2010 an der Gesamtschule mindestens ein Drittel Kinder angemeldet und aufgenommen werden, die nach der Grundschulempfehlung für die Schulform Gymnasium geeignet oder mit Einschränkung geeignet sind, aufschiebende Wirkung hat.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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