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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 3676/09

Datum:
17.12.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 3676/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2009:1217.10K3676.09.00
 
Tenor:

Der Bescheid des beklagten Schulamts vom 07.05.2009 wird aufgehoben.

Das beklagte Schulamt trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Schulamt kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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