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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 5527/07

Datum:
15.04.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 5527/07
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:0415.7K5527.07.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 15. November 2007 wird insoweit

aufgehoben, als er den Kläger zur anteiligen Tragung der Kosten des

Notfalldienstes verpflichtet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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