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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 402/06

Datum:
26.08.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 402/06
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:0826.7K402.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 14.12.2005 verpflichtet, über die Verlängerung der Zulassung des Fertigarzneimittels „D. N Saft" erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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