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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 2974/05

Datum:
30.09.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2974/05
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:0930.7K2974.05.00
 
Tenor:

Soweit die Klage in der Hauptsache für erledigt erklärt worden oder die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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