Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 5 L 1542/07

Datum:
25.06.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 1542/07
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:0625.5L1542.07.00
 
Tenor:

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Nebenbestimmung zur Duldung: „Der Aufenthalt ist beschränkt auf Oberbergischer Kreis. Wohnsitznahme nur in 51580 Reichshof erlaubt" aufzuheben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank