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Verwaltungsgericht Köln, 2 L 252/08

Datum:
20.06.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 252/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:0620.2L252.08.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers VG Köln 2 K 5157/07 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 22.11.2007 wird insoweit wiederhergestellt, als dem Antragsteller in Ziffern I 1 und I 2 der Ordnungsverfügung für das Grundstück P. Straße 000 aufgegeben wird, für die im 1. und 2. Obergeschoss sowie im Dachgeschoss gelegenen Wohnungen mit ausschließlicher Hoflage binnen 3 Monaten eine Notleiter mit Zustiegspodesten zu installieren und binnen 1 Monat eine Auftragsbestätigung für die Errichtung einer solchen Leiter sowie für die Beauftragung eines Sachverständigen über die Prüfung eines Standsicherheitsnachweises vorzulegen. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers VG Köln 2 K 5157/07 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 22.11.2007 wird insoweit angeordnet, als dem Antragsteller in Ziffer II der genannten Ordnungsverfügung ein Zwangsgeld in Höhe von insgesamt 3.500,-- EUR zu den Ziffern I 1 und I 2 der Ordnungsverfügung angedroht wird. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller zu 3/10 und der Antragsgegner zu 7/10. 2. Der Streitwert wird auf 15.000,-- EUR festgesetzt.

 
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