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Verwaltungsgericht Köln, 2 L 1273/08

Datum:
11.09.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1273/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:0911.2L1273.08.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der am 04.06.2008 erhobenen Klage 2 K 3790/08 gegen die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 15.05.2008 - Az.: 00/000/0000/0000 - wird angeordnet.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Bauarbeiten zur Ausführung des Vorhabens nach der vorbezeichneten Baugenehmigung auf dem Grundstück Gemarkung N. , Flur 00, Flurstück 0000/0, L.-------straße 00 in Köln, insoweit stillzulegen, als der Grundriss des vorhandenen Gebäudes durch einen Anbau in östliche Richtung erweitert werden soll.

Im Übrigen wird der Antrag auf Stilllegung der Bauarbeiten abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 1/10 und der Antragsgegner zu 9/10 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

 
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