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Verwaltungsgericht Köln, 26 K 2084/07

Datum:
24.01.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 2084/07
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:0124.26K2084.07.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 6. Februar 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Mai 2007 und des Bescheides vom 24. September 2007 wird insoweit geändert, als für den Monat Oktober 2006 ein Kostenbeitrag von mehr als 212,50 EUR gefordert wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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