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Verwaltungsgericht Köln, 23 K 4985/06

Datum:
28.11.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 4985/06
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:1128.23K4985.06.00
 
Tenor:

Die Haftungsbescheide des Beklagten vom 24.11.2005 und der Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 17.10.2006 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung des Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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