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Verwaltungsgericht Köln, 20 L 595/08

Datum:
29.05.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 595/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:0529.20L595.08.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage des Antragstellers vom 24.04.2008 (20 K 2868/08) gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 27.03.2008 wird wiederhergestellt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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