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Verwaltungsgericht Köln, 20 L 1161/08

Datum:
08.08.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 1161/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:0808.20L1161.08.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung einer noch gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegner vom 16.7.2008 zu erhebenden Klage wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Dem Antragsgegner wird mit sofortiger Wirkung untersagt, aufgrund der Ordnungsverfügung vom 16.7.2008 Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500.- Euro festgesetzt.

 
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