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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 837/08

Datum:
16.10.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20.
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 837/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:1016.20K837.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Voll- streckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des ins- gesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll- streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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