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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 2070/06

Datum:
03.03.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 2070/06
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:0303.20K2070.06.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Klägerin 98,96 Euro zu zahlen.

2. Der Gebührenbescheid des Beklagten zu 2. vom 13.04.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 11.01.2007 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die/der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollsteckbar. Der/die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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