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Verwaltungsgericht Köln, 1 K 6817/05

Datum:
15.05.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 6817/05
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:0515.1K6817.05.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 27. Oktober 2005 wird aufgehoben, soweit darin die Genehmigung eines über Ziffer 2.5 hinausgehenden nutzungsab- hängigen Entgelts abgelehnt wird.

Die Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, soweit deren Genehmigungsantrag für den Zeitraum vom 1. November 2005 bis 30. November 2007 ein nutzungsabhängiges Entgelt betrifft, welches in den am 27. Oktober 2005 bereits geschlossenen Verträgen über die Leistung T-DSL-ZISP Basic enthalten war.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu zwei Fünfteln und die Beklagte zu drei Fünfteln.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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