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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 461/07

Datum:
19.08.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 461/07
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:0819.14K461.07.00
 
Tenor:

Der Abfallgebührenbescheid des Beklagten vom 19. Januar 2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides des Beklagten vom 10. Januar 2007 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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