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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 4475/06

Datum:
23.09.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 4475/06
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:0923.14K4475.06.00
 
Tenor:

Die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 02.07.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 15.09.2006 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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